Fundschwein Rudi braucht Ihre Hilfe!

Schweinebub bekommt Lebensplatz auf unserem Tierschutzhof

Rudi

Nachdem am Faschingsonntag in Niederneukirchen (OÖ) ein junges Schwein gefunden wurde, haben wir der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, die gesetzlich für Fundtiere verantwortlich ist, die Übernahme des Schweins in unsere Quarantänestation sowie – nach Ablauf der 30-tägigen gesetzlichen Fundtierfrist – einen Lebensplatz angeboten. Am Montagnachmittag meldete sich Bezirkshauptmann Manfred Hageneder und stimmte der Übergabe zu.

Tiere sind keine Geschenke!

Die Fastenzeit kann somit friedlich beginnen. Der kleine Schweinebub Rudi ist vorerst in Sicherheit und  wird bei uns neue Freunde finden und ein glückliches Leben haben. Da Rudi keine Ohrmarken hat, dürfte er nicht aus einem Mastbetrieb stammen. Wir vermuten stark, dass er als Neujahrs-Glücksbringer verschenkt wurde, dann den Garten umgegraben hat und deshalb ausgesetzt wurde. Wir glauben daher nicht, dass sich der Eigentümer melden wird. Lebende Tiere sind als Geschenke völlig ungeeignet, egal ob zu Weihnachten, Neujahr, Hochzeiten oder sonstigen Anlässen. Wir hatten es auch schon mit rasierten und eingefärbten Miniponys und Schafen als Geschenke zu tun, was sogar gesetzlich verboten ist.

Rudi ist in einem schlechten gesundheitlichen Zustand

Auf den Bildern kann man erkennen, was auch unser Tierarzt bestätigt hat: Rudi hat stark verkrustete, schwere Augenentzündungen und seine Haut ist mit Schrammen übersät. Schweine sind sehr soziale und intelligente Tiere und in ihrem Verhalten Hunden sehr ähnlich. Sie haben aber einen viel besseren Geruchssinn, weshalb die gängige Haltung in der Fleischproduktion auf Spaltenböden über ihren eigenen stinkenden Exkrementen von Experten als Tierquälerei gesehen wird, die eigentlich auch gemäß Tierschutzgesetz verboten wäre. Dadurch entstehen Krankheiten und Verletzungen, die aber sogar meist bis zur Schlachtung unbehandelt bleiben.

Wer hat dem armen Schweinebub das angetan?

Bei Hunden wäre so eine Haltung und unterlassene tierärztliche Behandlungen ein strafbarer Skandal, warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wir bitten um Hinweise zum Eigentümer des Fundschweins an info@pfotenhilfe.at, die vertraulich behandelt werden, aber auch gänzlich anonym über das Kontaktformular übermittelt werden können. Das Aussetzen von Tieren kann laut Strafgesetzbuch §222 mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Kosten für tierärztliche Behandlungen sowie Futter und Verpflegung werden von uns gänzlich übernommen. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, damit wir der armen Seele Rudi eine glückliche Zukunft schenken zu können. 

Odoo - Sample 1 for three columns
Rudi
Rudi

Meine Spende für Rudi

Meine Spende für Rudi

Ich helfe der PFOTENHILFE

EUR
30.0


Wie häufig möchten Sie diesen Betrag spenden?

Datenschutz ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir in unserem Datenschutzhinweis genau beschrieben, wie sorgfältig wir mit Ihren Daten umgehen. Mit dem Abschicken des Formulars stimmen Sie dem zu.

Zahlungsmethode

Bitte geben Sie Ihren IBAN ein

Ihre Spende sicher übermitteln