Mattighofen/Lochen, 4.8.2020 - Großes Glück hatte gestern Abend ein Hund in Mattighofen. Der Ausreißer überwand einen über zwei Meter hohen Zaun und lief kilometerweit bis auf die stark befahrene Braunauer Bundesstraße in Mattighofen, wo er von beherzten Tierfreunden gestoppt und auf den Tierschutzhof Pfotenhilfe gebracht werden konnte. Er war zwar gechippt, aber nicht auf den Halter registriert, weshalb über Facebook nach diesem gesucht wurde, was auch relativ rasch gelang.
"Ein Chip, der nicht registriert ist, ist genauso sinnlos wie ein gar nicht gechippter Hund", stellt Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler verbittert fest. "Sehr oft sagen uns - wie auch im aktuellen Fall - die Halter, dass sie dachten, dass mit der Anmeldung auf der Gemeinde alles erledigt sei und sie dort auch nicht darauf hingewiesen wurden, dass man den Chip online in der amtlichen Heimtierdatenbank registrieren muss, obwohl dies seit über zehn Jahren vorgeschrieben ist. Dabei ist das in nur wenigen Minuten erledigt und sollte sinnvollerweise von den Gemeinden kontrolliert und gleich erledigt werden. Ich verstehe aber auch nicht, warum Tierärzte bei ihren Patienten nicht automatisch den Chip ablesen und die Registrierung überprüfen, da sie diese so auch unverwechselbar in ihrer Kundendatenbank speichern könnten."
Fundhunde, die mangels Chipregistrierung nur mit großer Verspätung oder gar nicht mehr zu ihrer Familie zurückfinden, sind ein nicht zu unterschätzender Mitverursacher von überfüllten Tierheimen. Gerade in der Urlaubszeit ist die Situation ohnehin sehr angespannt. Nur rund ein Drittel der halterlos aufgefundenen und zum Tierschutzhof Pfotenhilfe gebrachten Hunde sind ordnungsgemäß gechippt und registriert. Ein weiteres Drittel ist zwar gechippt, aber nicht in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert. Und das restliche Drittel ist nicht einmal gechippt. Dadurch müssen Tierheime mühsam nach den Tierhaltern suchen, was über soziale Medien besser als früher, aber trotzdem nur teilweise funktioniert und dadurch oft bei Hund und Halter viel Stress verursacht.
Kontrollen sind nicht vorgesehen - Infokampagne überfällig
Für die Pfotenhilfe ist auch nicht nachvollziehbar, wie man ein Gesetz in Kraft treten lassen kann und dabei sowohl auf eine Kontrollverordnung als auch auf Kontrollressourcen vergisst. Zunächst einmal müssen die Betroffenen jedoch über ihre Pflichten informiert werden. Eine bundesweite Informationskampagne des Tierschutzministeriums (BMSGPK) in Kooperation mit den für den Vollzug zuständigen Ländern, den Gemeinden und der Tierärztekammer ist aus Sicht der Pfotenhilfe längst überfällig. "Denn wenn die Betroffenen das Gesetz nicht kennen, an das sie sich halten müssen, verfehlen auch Strafdrohungen von (im Wiederholungsfall) bis zu € 7.500,- ihre Wirkung und verkommen zum zahnlosen Papiertiger", gibt Stadler zu bedenken. "Auf eine schon vor Jahren gestellte Anfrage zu dieser Problematik bekamen wir vom Ministerium nicht einmal eine Antwort. Wir setzen daher große Hoffnung in Minister Rudolf Anschober, dass er jetzt auch gleich das Tierschutzressort neu aufstellt, um die Versäumnisse der Vergangenheit nachzuholen und Fehler zu korrigieren - und die gibt es leider haufenweise in allen Bereichen der Tierschutzgesetzgebung."
Im Falle von entlaufenen oder ausgesetzten Hunden sind leider meist auch weder die Exekutive noch die Gemeinden mit Chiplesegeräten ausgerüstet, obwohl die meisten Modelle nur um die € 50,- kosten. "Wenn also abends oder am Wochenende ein Hund gefunden wird und kein Tierarzt mit Lesegerät erreichbar ist, müssen Finder oft einen weiten Weg bis zu uns zurücklegen, um dann zu erfahren, dass die Halter im selben Ort wie sie wohnen - aber selbst das eben nur, wenn das Tier gechippt und auch registriert ist", seufzt Stadler.
Veröffentlicht am 04.08.2020