Unfassbar: Land OÖ ordnet Schwanenkindertötungen an!

Pfotenhilfe deckt Skandal auf: Schwäne müssen trotz ganzjähriger Schonzeit erschossen statt umgesiedelt werden

Marschik Gerhard

Garsten/Lochen, 26.3.2024 - "Wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, würde ich es nicht glauben!", zeigt sich Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler fassungslos. Was ist passiert? Der Verein Pfotenhilfe erfuhr kürzlich von einem aktuellen Bescheid der BH Steyr-Land, mit dem die zwangsweise Erschießung von fünf Jungschwänen in Garsten angeordnet wird. Stadler versteht vor allem nicht, warum die Pfotenhilfe als Partner des Landes OÖ nicht um Hilfe gefragt wurde. Im Sommer 2023 wurden etwa aus einer behördlichen Beschlagnahmung über 130 Vögel am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, darunter 35 Wasservögel.

"Es ist doch bekannt, dass auf unseren großzügigen Teichen neben Enten und Gänsen auch Schwäne mit Handicaps leben! Seit letzter Woche pflegen wir einen geschwächten Schwan vom Wallersee mit einer abheilenden Beinverletzung. Also könnten diese ungewollten Schwanenkinder auch zu uns übersiedelt werden und sich später aussuchen, ob sie bleiben oder an den Seen in der Umgebung eine Familie gründen wollen", so Stadler. "Dass bei Tieren immer sofort mit Tötung reagiert wird, nur weil Schäden behauptet werden, ist zum Schämen. So wird die Welt jedenfalls kein friedlicherer Ort. Schwäne sind ein Symbol der Liebe und lebenslangen Treue, man freut sich und bewundert sie normalerweise, wenn man sie sieht. Wenn sich jemand über Katzenkot im Gemüsebeet beschwert, wird ja auch nicht der Zwangsabschuss der Nachbarskatze angeordnet! Wildtiere fallen zwar genauso unter das Bundestierschutzgesetz, Jagd ist jedoch weitestgehend ausgenommen!"

Schwäne sind, wie viele andere Tiere, per Verordnung ganzjährig geschont. Trotzdem ist es den Behörden laut OÖ Jagdgesetz möglich, eine sofortige Tötung anzuordnen. In einer Beschwerde gegen den Bescheid der BH Steyr-Land, die der Pfotenhilfe vorliegt, wird eine Umsiedlung angeregt. Darauf gibt es aber bisher keine Antwort. Laut Bescheid wurden auch in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2023 solche Tötungen angeordnet. "Der Verdacht liegt daher nahe, dass auch weitere Bezirke schon solche Skandalbescheide erlassen haben. Die fünf Jungschwäne sind wahrscheinlich gar nicht mehr am Leben, weil solche Beschwerden keine aufschiebende Wirkung haben", befürchtet Stadler. Eine schnelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, wie in Vorarlberg, wo aktuell eine Wolfserschießung gestoppt wurde, steht ebenfalls aus.

Die Pfotenhilfe weist in diesem Zusammenhang auch auf das laufende Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz hin, mit dem auch solche Tierschutz-Missstände abgestellt werden sollen: www.bundesjagdgesetz.at 

Veröffentlicht am 26. März 2024