PFOTENHILFE: Tierheime werden jährlich kontrolliert / Tierschutzministerin Hartinger-Klein muss Kontrollverordnung dringend verschärfen
Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE fordert anlässlich des aktuellen Falls von verwahrlosten und verhungerten Kühen im Kärntner Hüttenberg eine deutliche Erhöhung der Kontrollfrequenz. Die neue Tierschutzministerin ist hier in der Pflicht: "Die FPÖ hat im Wahlkampf immer wieder das Bundestierschutzgesetz kritisiert. Jetzt hat sie in Person von Ministerin Hartinger-Klein das Tierschutzressort in der Hand und muss auf Worte Taten folgen lassen. Kontrollen in der Landwirtschaft alle 50 Jahre und überhaupt keine in Privathaushalten zu verordnen macht das Gesetz zum zahnlosen Papiertiger", so PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Tierheime und Tierschutzhöfe wie der der PFOTENHILFE in Lochen müssen mindestens einmal pro Jahr kontrolliert werden. Das muss für alle Tierhalter vorgeschrieben werden."
Welches Grauen sich hinter Österreichs verschlossenen Türen abspielt ist unvorstellbar und wird oft jahrzehntelange oder oder gar nicht entdeckt. Die meisten Bezirke haben nur einen einzigen Amtstierarzt für hunderte Bauern und tausende Privathaushalte mit Tierhaltung. Die Folge: die Behörden können nur anlassbezogen kontrollieren, also nach privaten Anzeigen aufgrund zufälliger Beobachtungen. Nachbarn trauen sich oft keine Anzeigen zu machen, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. "Hier muss man allerdings darauf hinweisen, dass Anzeigen auch anonym möglich sind und auch gemacht werden müssen. Denn Wegschauen ist bei offensichtlicher Tierquälerei auch strafbar", so Stadler. "Zuständig sind Bezirkshauptmannschaft und Polizei. Tierschutzorganisationen können anonyme Anzeigen zwar an die Behörden weiterleiten, einschreiten dürfen sie jedoch nicht, wie oft fälschlich angenommen wird."
Die PFOTENHILFE fordert die zuständige Ministerin Hartinger-Klein auf, für den Vollzug ihres Tierschutzgesetzes auch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen und mindestens jährliche Kontrollen zu verordnen. "Ein Tierschutzgesetz ohne Kontrolle ist, wie man immer wieder sieht, qualvoll und lebensbedrohlich für die Betroffenen", so Stadler abschließend.
Veröffentlicht am 27.2.2018