Naarn/Linz, 17.4.2024 - Wie heute bekannt wurde, hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid der Gemeinde Naarn gegen Kerstin N. teils aufgehoben, nachdem ihr nach der tödlichen Hundebeißattacke offenbar nur die Haltung von vier ihrer Hunde und generell Hunden deren Rasse untersagt worden war. "Die schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor, aber das kann nur bedeuten, dass die Gemeinde einen unzureichenden und zudem fehlerhaften Bescheid ausgestellt hat", ärgert sich Pfotenhilfe-Experte Jürgen Stadler. "Laut § 8 OÖ Hundehaltegesetz hätte die Gemeinde nämlich die Hundehaltung auf einer ganzen Liegenschaft generell verbieten können, wenn andere Personen gefährdet sind."
Und wenn die Staatsanwaltschaft die Sachverhaltsdarstellung des Vereins Pfotenhilfe damals nicht ohne Ermittlungen eingestellt hätte und neben grob fahrlässiger Tötung wenigstens auch wegen Tierquälerei ermittelt hätte - die sofortige Tötung von Hund Elmo hätte sie dazu berechtigt -, wäre laut Tierschutzgesetz die Bezirkshauptmannschaft Perg berechtigt, ein auch unbefristetes Tierhaltungsverbot zumindest für Hunde (aber auch generell) zu verhängen. Und das sogar, wenn die Staatsanwaltschaft diversionell von der Anklage zurückgetreten wäre! Doch weder davon noch von der Beißabrichtung gegen Menschen fand sich auch nur ein Wort im Akt.
Maximale Gefährdungslage nach Totalversagen der Behörden
Nach diesem Totalversagen aller Behörden besteht jetzt aber weiterhin die maximale Gefährdungslage, wie heute auch ein Nachbar in Naarn gegenüber der Pfotenhilfe befürchtet. Die Hunde seien auch lange vor dem Vorfall am 2. Oktober 2023 immer wieder aggressiv gegen den Zaun gesprungen, wenn man vorbeiging. "Jetzt kann sie jedenfalls entweder ihren Wurf Welpen wieder zurückholen und illegal scharfmachen, aber auch jeglichen anderen Hund", ist Stadler fassungslos. "Und eine Rasse zu verbieten hätte ja sowieso nichts gebracht, denn weder Mischlinge noch Hunde bestimmter Rassen kommen böse auf die Welt. Daran ist immer das obere Ende der Leine Schuld."
Veröffentlicht am 17. April 2024