PFOTENHILFE: angekündigte Änderungen nicht ausreichend
Nachdem die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE letzten Montag veröffentlicht hatte, dass die Stadt Wien Tierschutzvereine für deren Kernaufgabe Tiervermittlung mit 600,- Euro bestrafen will, war die Aufregung groß. Nach einem Rückzieher der Magistratsleiterin folgten öffentliche Bekundungen aller anderen Bundesländer, die sich am einfachsten so zusammenfassen lassen, dass man wohl bis zur Gesetzesreparatur keine Strafverfügungen verschicken wird.
Nach heftiger Kritik der Opposition am Vorgehen der Stadt Wien und am Tierschutzgesetz selbst, kamen dann gegen Ende letzter Woche die ersten Eingeständnisse von Regierungsvertretern:
SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck verlautbarte via OTS, dass er noch vor der Wahl – wie von der PFOTENHILFE gefordert - einen Abänderungsantrag im Parlament einbringen will. ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger sprach am Samstag in den OÖ-Nachrichten von „nicht praxistauglich“ und „dass eine Entschärfung notwendig ist“. Und auch Keck gesteht dort Fehler ein: "Wir haben die Privaten im Tierschutzgesetz übersehen." Im Standard schiebt Köstinger der SPÖ den schwarzen Peter für Umformulierungen zu.
PFOTENHILFE-Sprecher Jürgen Stadler bestätigt, dass aus nicht nachvollziehbaren Gründen kurz vor der Abstimmung im Nationalrat praxistaugliche Formulierungen wieder gestrichen wurden, und dadurch Tierhalter und Vereine kriminalisiert, aber Täter verschont würden: „Wenn man konkret die entgeltliche Weitergabe von Katzen- und Hundewelpen mit weniger als einem halben Jahr verboten hätte, wäre alles klar gewesen. Die Ausnahme für den Zoohandel wurde schon vor einem halben Jahr heftig kritisiert, weil dieser die Welpen ebenfalls importiert. Und die Pauschalausnahme für die Landwirtschaft können natürlich auch Welpenimporteure für sich reklamieren und trotzdem unter katastrophalen Bedingungen Welpen produzieren.“
Für die PFOTENHILFE sind die Eingeständnisse zwar ein erster Erfolg, greifen aber viel zu kurz: „Das Tierschutzgesetz muss jetzt dringend unter Einbeziehung von Praktikern in einigen Punkten überarbeitet werden. Das betrifft kurzfristig nicht nur die Tiervermittlung sondern zumindest auch die Katzenkastrationspflicht“, so Stadler. „Nur klare Regelungen und möglichst einfache Formulierungen sind für Tierhalter verständlich und für Behörden vollziehbar, sonst ziehen sich Verfahren jahrelang und nicht selten bis zum Verfassungsgerichtshof, während die Täter ungestraft weitermachen.“
Dazu kommt noch, dass derzeit Tierheime wie jenes der PFOTENHILFE in Lochen (OÖ/Sbg. Grenzregion) besonders in der ohnehin angespannten Ferienzeit eine enorme Zusatzbelastung zu tragen haben, da ja Privatpersonen ihre Tiere nur mehr über Tierheime weitervermitteln lassen dürfen. Diese kann aber mangels Kapazität nicht annähernd abgedeckt werden und wird auch nicht finanziell abgegolten.
Veröffentlicht am 24.07.2017