Lochen/Wien, 12.4.2023 - Letzten Herbst wurde beim Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Grenzregion OÖ/Salzburg eine angeblich in der Nähe gefundene kleine Hündin abgegeben, deren Chip nicht registriert war. Aufgrund der Suche nach dem Halter in sozialen Medien meldete sich eine Zeugin aus Wien, die "Ena" erkannte und aussagte, dass die im 3. Bezirk wohnhafte Halterin aus Serbien diese schon länger loswerden wollte, weil sie ihr lästig sei und sie sich das Futter nicht leisten könne. Die Halterin habe ihr zudem erzählt, dass sie Ena auch immer wieder unversorgt alleine in der Wohnung gelassen hätte, wenn sie auf Urlaub fuhr und dann die Wohnung voller Kot und Urin war.
Die Pfotenhilfe erstattete daher Anzeige wegen Betrugs und Tierquälerei, da die Hündin auch stark abgemagert war. Bei der heutigen Verhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien zeigte sich die erwachsenenvertretene, verschuldete Angeklagte geständig. Sie sei mit der Hündin - auch finanziell - überfordert gewesen und habe sie über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend oder gar nicht gefüttert. Ein Zeuge sagte aus, dass sie die Hündin sogar aussetzen wollte. Die Serbin wurde wegen Tierquälerei zu acht Monaten Freiheitsstrafe bedingt mit fünf Jahren Bewährungsfrist verurteilt und nahm das Urteil nach Rücksprache mit ihrer Verteidigerin an. Der Ausgang des Betrugsverfahrens ist noch offen. Die Pfotenhilfe erhielt 242,- Euro Schadenersatz für das aufpäppeln der abgemagerten Hündin zugesprochen. Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Acht Monate für Tierquälerei ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es wirklich abschreckend ist, ist fraglich, zumal die Strafe einerseits ja nur bedingt ausgesprochen wurde und ohne die im Akt befindlichen Vorstrafen wohl auch weitaus milder ausgefallen wäre. Aber immerhin, wenn sie sich noch etwas zu Schulden kommen lässt, wird es ernst."
Tierhaltungsverbot für Erwachsenenvertretene gefordert
Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe fordert seit Jahren ein generelles Tierhaltungsverbot für erwachsenenvertretene (vormals "besachwaltete") Personen. Die leidgeprüfte Pfotenhilfe-Chefin dazu: "Wenn jemand keine Verantwortung für seine eigenen Handlungen übernehmen kann - und sei es nur in finanziellen Angelegenheiten - , dann kann er oder sie schon gar keine Verantwortung für Andere übernehmen. Das sagt mir ja schon der Hausverstand. Und entsprechend vernachlässigt und krank sind diese Tiere auch jedes einzelne Mal, wenn sie von uns übernommen und gesundgepflegt werden müssen, sofern sie es bis dahin überhaupt überlebt haben!"
So ein Tierhaltungsverbot wäre laut Pfotenhilfe leicht zu überprüfen, nicht nur durch die Behörden, sondern auch von Erwachsenenvertretern und Sozialarbeitern, die ja regelmäßig ihre Klienten besuchen müssen. Zur Tierhaltung ist laut Tierschutzgesetz jeder berechtigt, der zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen "in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt", was leider oft genug schon bei nicht erwachsenenvertretenen Tierhaltern ein Problem ist.
Veröffentlicht am 13. April 2023