Tierquäler von Ansfelden erhält schockierend mildes Urteil: In spätestens 3 Monaten wieder frei!
Tierschutzvereine bleiben auf Kosten sitzen / Staatsanwalt und Gericht scheinen an Ausforschung weiterer Horrorkeller, Zulieferer, Züchter und Hundekampfstätten nicht ernsthaft interessiert
Linz, 29.1.2024 – Beim heutigen Prozess gegen den Tierquäler von Ansfelden hat der Tierschutz eine schallende Ohrfeige vom Landesgericht Linz erhalten. Mit einer gesamten Haftstrafe von nur acht Monaten ist der Täter durch die bereits vergangenen fünf Monate U-Haft in spätestens 3 Monaten auf freiem Fuß. „Das ist wirklich schockierend“, so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. „Wer Tiere so brutal missbraucht und umbringt, wird laut Kriminalpsychologen auch stark verminderte Hemmungen haben, mit Menschen so umzugehen, ist also ein extremes Sicherheitsrisiko und darf trotzdem frei herumlaufen? Zudem besteht die Gefahr, dass er einfach weitermacht, denn Tierschutzkontrollen gibt es in Österreich so gut wie nicht. Sogar bei Tierhaltungsverboten müssen immer erst Nachbarn die Behörden darauf aufmerksam machen, dass sie Gebell hören. Die Zuhörer im Saal waren merklich fassungslos und empört über dieses Skandalurteil. Viele Bilder im Akt sind so schrecklich blutrünstig, dass man sie nicht einmal herzeigen kann.“
Es war ein ernüchterndes Verfahren: Die Richterin wertete das Geständnis als wesentlichen Milderungsgrund. Zahlreiche Zeugen im Akt wurden nicht geladen, bis auf einen, der sei krank und es wurde kurzerhand auf ihn verzichtet.
„Das kommt direkt einer Anleitung für Verbrecher gleich, wie man trotz schwerster Straftaten einfach davonkommt: Mund halten und schuldig bekennen führt zu schneller Enthaftung und lächerlich milder Strafe“, so Stadler. „Wir haben uns dem Verfahren mit unseren Kosten angeschlossen, sollen laut Richterin auf unseren Kosten auch noch sitzen bleiben und gehen daher auf jeden Fall in Berufung! Dass Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, dürfte bei Teilen der Justiz auch nach über zehn Jahren nicht angekommen sein.“
Staatsanwalt und Gericht scheinen an der Ausforschung weiterer Horrorkeller, Zulieferer, Züchter und Hundekampfstätten nicht ernsthaft interessiert.
Schon im Oktober hat die Staatsanwaltschaft Linz versucht, dem Verein Pfotenhilfe die Parteienstellung und somit Akteneinsicht zu verweigern. Das Gericht hat später wenigstens zum Faktum der Tierquälerei geschwärzte Akteneinsicht bewilligt.
Veröffentlicht am 29. Jänner 2024