Es handelt sich hier also keinesfalls um ein Kavaliersdelikt sondern um Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch §222, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Polizei und Veterinäramt sind informiert. Für den entscheidenden Hinweis, der zur Ergreifung des Täters führt, setzt die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe daher eine Belohnung von Euro 500,- aus, die ein Taubenfreund zur Verfügung stellt.
"Diese überaus sozialen und intelligenten Vögel sind übrigens keineswegs Krankheitsüberträger oder Denkmalzerstörer, wie gerne kolportiert wird. Die schönen, schillernden Tiere sind keine Wildvögel sondern Haustiere, die aus Brieftaubenzuchten oder als Hochzeitstauben einst entflogen und gestrandet sind. Hier geht es um eine ähnliche Problematik wie bei den Streunerkatzen, die Nachkommen verantwortungslos unkastrierter und nach und nach verwilderter Hauskatzen sind", erklärt Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler und appelliert einmal mehr an den Hausverstand und die Menschlichkeit, hilflose Tiere im 3. Jahrtausend endlich nicht mehr zu verdammen, verjagen oder quälen: "Es ist nicht nur unsere moralische Verpflichtung uns um die Tiere zu kümmern sondern es ist auch endlich von diesen ewiggestrigen Praktiken der Tierhaltung abzugehen, die immer weiteres Tierleid produzieren."
Veröffentlicht am 05.06.2020