Glück im Unglück hatte am Samstagabend ein Kater, der schwer verletzt auf der L508 bei Lohnsburg (Bezirk Ried im Innkreis) mitten auf der Fahrbahn lag. Der Unfalllenker beging Fahrerflucht, doch eine Tierfreundin, die zufällig vorbeikam, hielt sofort an und versuchte das Unfallopfer zu bergen. Dabei verkroch sich der Kater allerdings so tief in ein etwa 13 Meter langes Betonrohr, dass er nicht mehr zu sehen war. Die Frau rief bei der PFOTENHILFE an, deren Chefin Johanna Stadler sofort persönlich ausrückte. Mit einem improvisierten Spezialwerkzeug aus mehreren aneinander befestigten Teleskopstangen gelang es nach mehreren Versuchen, den Kater vorsichtig bis zum Ende des Rohres und in die dort bereitgehaltene Transportbox zu schieben. Der Rettungseinsatz dauerte bis in den späten Abend.
Stadler: "Der Kater hat ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und einen gebrochenen Schwanz. Er liegt jetzt auf unserer Krankenstation, braucht viel Ruhe, darf sich kaum bewegen und bekommt Schmerzmittel. Es geht dem armen Kerl nicht gut, aber wir hoffen sehr, dass er es schafft und ohne bleibende Schäden wieder ganz genesen wird. Wie man nach einem Zusammenstoß mit einem Tier Fahrerflucht begehen kann, begreife ich nicht. Die Opfer erleiden stunden- oder gar tagelang starke Schmerzen und sterben oft qualvoll, wenn sie nicht entdeckt und gerettet werden. Ganz abgesehen von der drohenden Strafe von bis zu 7.500,- Euro, wenn man dabei erwischt wird."
Das österreichische Bundestierschutzgesetz bestimmt nämlich in §9 eine Hilfeleistungspflicht, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: "Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche Hilfeleistung zu veranlassen." Das Tierschutzgesetz gilt übrigens für alle Tiere, somit unmissverständlich auch für Wildtiere nach Unfällen.
Veröffentlicht am 22. Februar 2022