Schock über zu Tode getretenen Hund - kann sich Täter wieder in Sicherheit wiegen?

PFOTENHILFE kritisiert extrem laschen Umgang der Justiz mit Tierquälerei - keine abschreckende Wirkung vorhanden

Marschik Gerhard

Die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE ist schockiert über die Tat eines alkoholisierten Mannes, der laut Polizeiaussendung gestern Abend in der Wiener Innenstadt so oft auf einen vor einem Veranstaltungslokal angebundenen Hund eingetreten hat, dass dieser starb (https://www.polizei.gv.at/wien/presse/aussendungen/presse.aspx?prid=454A2B68353472773534413D&pro=0).

Die PFOTENHILFE hält zunächst einmal fest, dass die Anbindehaltung von Hunden in Österreich auch vorübergehend strikt verboten ist! Ausnahmen gelten nur kurzfristig (maximal 20 Minuten), etwa für kurze Lebensmitteleinkäufe. Weiters geht leider aus dem Polizeibericht nicht hervor, ob die Zeugin - so wie es klingt - tatsächlich nur zugesehen oder zumindest einzuschreiten versucht hat.

"Zudem habe ich die Befürchtung, dass auch in diesem extrem schockierenden Fall der Täter entweder mit einer Diversion oder einer geringen Geldstrafe, bestenfalls einer kurzen, aber nur bedingten Freiheitsstrafe davonkommt", so PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Dies rechtfertigt die Justiz in aller Regel mit Unbescholtenheit, dem Alkoholeinfluss, einem Geständnis und erst recht, wenn sich der Täter reumütig gibt. So ein Vorgehen entspricht aber nicht dem juristischen Grundsatz der abschreckenden Wirkung auf den Täter und potentielle Nachahmungstäter beziehungsweise die Allgemeinheit. Im Gegenteil wird es sogar noch als Einladung empfunden, solche grauenvollen, abscheulichen Tierquälereien zu begehen."

Die PFOTENHILFE fordert daher die Justiz auf, den Strafrahmen des §222 Tierquälerei des Strafgesetzbuches von zwei Jahren Freiheitsstrafe möglichst weit auszuschöpfen, und Justizministerin Alma Zadic, die Höchststrafe auf drei Jahre zu erhöhen. "Nur dies würde Täter abschrecken und auch dem Empfinden der Bevölkerung entsprechen", so Stadler weiter. "Denn nach jedem dieser milden Urteile, Diversionen oder gar Verfahrenseinstellungen lachen sich nicht nur die Täter ins Fäustchen, es steigt auch der Frust bei allen Tierfreunden, der sich dann massiv in den (sozialen) Medien entlädt."

Die PFOTENHILFE hat diese Forderung bereits vor fast zwei Jahren an Justizministerin Zadic gestellt, jedoch nicht einmal eine Antwort erhalten. Zusätzlich wurde kürzlich die dringende Forderung gestellt, auch fahrlässige Tierquälerei vollumfänglich in den strafrechtlichen Tierquälereiparagraphen aufzunehmen, denn allzu oft kommen die Täter davon, weil der Vorsatz nicht einwandfrei nachweisbar ist.

Veröffentlicht am 31. März 2022