Tierschützer brauchen einen langen Atem: Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis es heute zum Prozess wegen Tierquälerei gegen ein Paar aus Aurolzmünster (Bezirk Ried im Innkreis) kam. Am 5.12.2022 wurde die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe von der Polizei gebeten, einen auf der Straße herumirrenden Hund zu bergen, der kaum mehr stehen konnte. Doch alle Bemühungen halfen nicht mehr: Rambo war sterbenskrank und musste vom Tierarzt in Anif noch am selben Tag erlöst werden. (Details unter Sterbenskranker Hund in Aurolzmünster: Anzeige wegen schwerer Tierquälerei | Pfotenhilfe)
Bei der heutigen Verhandlung am Landesgericht Ried im Innkreis bekannte sich der Täter schuldig, wobei sein Anwalt beteuerte, dass Rambo ein Familienhund gewesen sei und man eine liebevolle, innige Beziehung zu ihm gehabt hätte. Trotzdem bekannte sich seine Gattin nicht schuldig, weil sie mit dem Hund gar nichts zu tun gehabt habe - auf Nachfrage hätte sie ihn nicht einmal gefüttert. Zeugen - auch Nachbarn - wurden zwar geladen, aber ohne Befragung wieder weggeschickt, trotzdem wurde die Frau "mangels Beweisen" freigesprochen. Ihr Gatte kam mit einer Diversion und einem Bußgeld von nur 700,- Euro davon, obwohl ein Gerichtsgutachten feststellte, dass Rambo schon "über einen längeren Zeitraum augenscheinlich schwer krank war und längst tierärztlicher Hilfe bedurft hätte".
Im Strafantrag stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Beschuldigten Rambo "unnötige Qualen zugefügt" haben, indem sie "ihm trotz erkennbar schmerzhafter Erkrankungen und schlechten Gesundheitszustands eine adäquate fachkundige tierärztliche Untersuchung und Behandlung vorenthielten, wodurch Rambo aufgrund seiner zahlreichen Leiden letztlich euthanasiert werden musste." Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler war mit dem Fall von Anfang an befasst und bei der Verhandlung anwesend: "Es ist wirklich erschütternd, wie kaltherzig und grausam Menschen sein können, dass sie Tiere über lange Zeit so schwer leiden lassen, dass sie nicht mehr behandelt, sondern nur noch von ihren unerträglichen Schmerzen erlöst werden können. Und als wäre das alles noch nicht genug, war der arme Rambo offenbar auch noch bei jedem Wetter im Freien illegal angekettet. Der Strafrahmen dafür beträgt zwei Jahre. Dass das Gericht sich trotzdem zu einem Freispruch und einer Diversion entschieden hat, ist erschütternd. So verspielt - nach der Politik - auch die Justiz das in sie gesetzte Vertrauen. Allerdings kann die Bezirkshauptmannschaft auch nach einer Diversion sofort ein Tierhaltungsverbot verhängen, was wir in diesem Fall auch mit Nachdruck fordern. Solchen Menschen darf man nie wieder wehrlose Tiere ausliefern, denen der Hund nicht einmal die paar Euro für die Einschläferung wert war. Tierschutz hat als Staatsziel Verfassungsrang und muss daher auch von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend ernst genommen werden!"
Veröffentlicht am 08. Oktober 2024