PFOTENHILFE zum Hundemörderurteil: Warum muss ein Mörder nicht ins Gefängnis?

Bedingte Haftstrafe ist nicht abschreckend / Tierquäler sind tickende Zeitbomben

Marschik Gerhard

Anlässlich der gestrigen Verurteilung des Mannes, der im Frühjahr 2022 einen kleinen Hund vor einer Wiener Galerie totgetreten hat, zeigt sich die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE entsetzt darüber, dass ein Mörder nicht ins Gefängnis muss. Neun Monate sind angesichts des viel zu geringen Strafrahmens von zwei Jahren eine im Vergleich zu vielen anderen Tierquälereiprozessen zwar noch relativ hohe Strafe. Dass diese allerdings nur bedingt ausgesprochen wurde, ist sowohl für den Verurteilten als auch potentielle zukünftige Tierquäler bei weitem nicht abschreckend genug.

PFOTENHILFE-Chefin Johanna Stadler ist verzweifelt: "Der hilflose und unschuldige Malteser wurde laut Augenzeugen von seinem Mörder grinsend mit mehreren gezielten Tritten getötet. So ein Monster darf nicht frei herumlaufen, denn er ist eine Gefahr für jedes Lebewesen. Wenn ich daran denke, dass dieser Mensch jetzt gerade genauso wie ich in Freiheit seinen Kaffee trinken kann, bekomme ich Angst. Das zeigt doch eindeutig, dass es sich dabei um keine echte Strafe handelt. Es muss einerseits der Strafrahmen deutlich erhöht werden und andererseits endlich das Bewusstsein in der Justiz geschärft werden, dass ein mildes und somit nicht abschreckendes Urteil eine große Gefahr für Mensch und Tier ist. Denn Kriminalpsychologen warnen schon lange, dass Tierquälerei nur der erste Schritt ist und Tierquäler eine tickende Zeitbombe sind."

Veröffentlicht am 20. September 2022