Der Fall ist doppelt ärgerlich, denn bereits im November 2019 holte eine Mitarbeiterin des Tierschutzhofs Pfotenhilfe in der OÖ/Sbg. Grenzregion auf Ersuchen des Veterinäramts mehrere Meerschweinchen aus einer Wohnung im 2. Wiener Gemeindebezirk. Die offensichtlich psychisch angeschlagene Frau wollte damals aber nicht alle Meerschweinchen herausgeben sondern drei weibliche und ein männliches behalten. Zudem hält sie auch noch Katzen. Sie konnte nicht davon überzeugt werden, dass es vernünftig wäre, angesichts ihres Zustands, der sie auch immer wieder zu Krankenhausaufenthalten zwang, die Tierhaltung aufzugeben und versprach, die Meerschweinchen wenigstens nach Geschlechtern zu trennen.
Dem kam sie jedoch offensichtlich nicht nach: "Mitte Jänner hat sie dann bei uns angefragt, ob wir die restlichen Meerschweinchen auch holen könnten, die sich mittlerweile vermehrt hatten", ärgert sich Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler über die Frau, die als Begründung angab, sich kaum noch um sich selbst kümmern zu können. "Unsere Kollegin hat vor Ort nach längerer Suche auch drei Babys gefunden. Von Geschlechtertrennung keine Spur. Wir gehen davon aus, dass zumindest zwei weitere Tiere hochschwanger sind - Inzucht nicht ausgeschlossen. Dadurch entsteht für uns viel Aufwand und hohe Kosten, die leicht vermeidbar gewesen wären; und die ehemalige Halterin ist mittellos. Zudem haben die armen Tiere so lange Krallen, dass sie sich teilweise sogar schon um die Zehen wickeln!" Da die Frau angab, auch noch zwei kranke Katzen zu halten, diese aber nicht herzeigen wollte, hat die Pfotenhilfe den Fall beim Veterinäramt angezeigt.
Eine der Tierschutzforderungen der Pfotenhilfe an die neue Regierung ist eine Meldepflicht von Tierhaltungen in Privathaushalten sowie regelmäßige, möglichst jährliche Kontrollen. Dafür braucht es natürlich eine gehörige Ressourcenaufstockung, denn die wenigen Einrichtungen, die derzeit laut Kontrollverordnung jährlich vom Veterinäramt kontrolliert werden müssen, sind Zoos, Schlachthöfe und ausgerechnet Tierschutzvereine. Somit sind die Behörden bei allen anderen Tierhaltungen auf Anzeigen aus der Nachbarschaft oder Verwandtschaft angewiesen, die aber leider viel zu selten vorkommen, weil die Menschen mögliche nachbarschaftliche oder innerfamiliäre Konflikte scheuen. Was die meisten jedoch nicht wissen: Anzeigen müssen die Behörden auch nachgehen, wenn sie anonym sind - egal ob in Privathaushalten oder bei Tierhaltungsbetrieben. Auch die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe nimmt jederzeit anonyme Anzeigen entgegen und hat dafür hier ein Kontaktformular eingerichtet.
"Wer bei Tierleid wegschaut macht sich mitschuldig", so Stadler. "Die meisten Fälle von schlechter Tierhaltung oder gar aktiver Tierquälerei sind für Außenstehende nicht erkennbar, für das direkte Umfeld aber oft genug schon. Es ist daher eine moralische Verpflichtung, Tieren in Not zu helfen, auch wenn man selbst nicht eingreifen will oder kann."
Veröffentlicht am 21.01.2020