Obertrum/Mattsee/Lochen, 16.11.2020 - Im Fall des angeblich an einem Strick angebunden gefundenen Babykaters Fritzi haben sich nach der Veröffentlichung des Fotos (https://www.pfotenhilfe.org/blog/was-gibt-es-neues-1/post/katzenbaby-in-obertrum-an-gebusch-angebunden-wer-kennt-es-405) Zeugen gemeldet. Diese geben an ihn zu kennen, und dass er in Wirklichkeit gar nicht gefunden wurde, sondern wohl von seinen Haltern versucht wurde, ihn kostenlos loszuwerden. Im Falle einer Abgabe des eigenen Tieres verrechnet der Tierschutzhof Pfotenhilfe den Haltern eine Aufwandsentschädigung, die einen Teil der Kosten abdeckt (siehe https://www.pfotenhilfe.org/page/tieraufnahmen). Für Fundtiere erstattet das Land Salzburg der Pfotenhilfe pauschal einen Teil der entstehenden Kosten. Wenn die Ermittlungen also ergeben, dass es sich bei Fritzi tatsächlich um das eigene Tier der angeblichen Finder handelt, würde dies den Tatbestand des Betrugs am Land Salzburg erfüllen, weshalb die Pfotenhilfe eine polizeiliche Anzeige erstatten muss.
"Wir hatten einen sehr ähnlichen Fall im Frühjahr mit der angeblichen Finderin von zwei Frettchen, die sich aufgrund von Zeugenaussagen als ihre eigenen Tiere herausstellten. Das Bezirksgericht Neumarkt hat die Betrügerin im Sommer mittels Diversion zur Erstattung des entstandenen Schadens verpflichtet", so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum Menschen sich ständig unüberlegt fühlende Lebewesen zulegen, als wären es Stofftiere, die man einfach wieder entsorgen kann, wenn man sie nicht mehr will: Eine der Grundvoraussetzungen für Tierhaltung ist Verantwortungsgefühl, sodass man sich also vorher überlegen muss, ob man für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre für das Tier sorgen will und kann. Und wenn man diese Frage gesichert bejahen kann, sollte natürlich der erste Weg jedenfalls in ein Tierheim führen."
Veröffentlicht am 16. November 2020