Echte Tierfreunde lassen ihre Katzen kastrieren - nicht erst wegen drohender Strafen
Mit dem Frühling kommt auch die alljährliche Babykatzenschwemme, die durch unvernünftige Katzenhalter verursacht wird. Was uns im Frühsommer wieder droht, kann jetzt noch durch einen ambulanten Eingriff verhindert werden. Eine Katze kann pro Jahr bis zu dreimal mehrere Junge gebären, und abgesehen vom Tierleid sind Organisationen wie die PFOTENHILFE die Leidtragenden.
Die Kastrationspflicht für Katzen wurde nicht ohne Grund vor 14 Jahren im Tierschutzgesetz verankert. Doch es gibt seit letztem Jahr verwirrende und missverständliche Ausnahmen. Gesetze müssen klar und auch für Laien verständlich formuliert sein, um von Behörden vollzogen und von Tierhaltern überhaupt verstanden und umgesetzt werden zu können. Der Gesetzgeber meint zwar, dass Katzen grundsätzlich kastriert werden müssen, umschreibt dies aber mit Formulierungen, die selbst Juristen kaum durchblicken lassen.
„Fakt ist, dass – auch mangels behördlicher Kontrollressourcen – viel zu viele Katzenhalter ihre Tiere nicht kastrieren, diese sich mit Nachbarskatzen paaren, und einige Wochen später hört man es plötzlich unter einem Holzstapel oder in einem Schuppen kläglich miauen. Dann entdecken die Leute die Babys, die oft genug an Katzenschnupfen oder Seuchen leiden und ohne Behandlung elend zu Grunde gehen würden und rufen uns an“, so PFOTENHILFE-Geschäftsführerin Johanna Stadler. „Oft werden uns die Kosten als Ausrede genannt, dass Katzen nicht kastriert wurden. Dabei kostet eine Kastration kaum mehr als beispielsweise eine Stange Zigaretten, für die meist genug Geld da ist. Zudem sind die Folgekosten viel höher und die drohenden Strafen erst recht.“
Wie groß die Problematik ist, zeigt die Praxis: der Tierschutzhof PFOTENHILFE in Lochen (OÖ/Sbg. Grenzregion) wurde allein 2017 in der näheren Umgebung zu 170 Fällen gerufen, wo verwilderte oder zugelaufene Katzen gefangen, kastriert, entwurmt, gechippt und registriert werden mussten. Meist mussten auch Krankheiten und Seuchen behandelt werden. Häufig wurden mit den Katzenmüttern auch die Babys gefunden, die die PFOTENHILFE ebenfalls aufgenommen und tierärztlich versorgt hat. Dies verursacht jedes Jahr immense Kosten, die zu einem Teil von den Ländern übernommen werden, die die Problematik längst erkannt haben. Dass die Bundesregierung mit seltsamen Gesetzesnovellen dagegen arbeitet, ist nicht nachvollziehbar. Es liegt also am Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Katzenhalters Tierleid zu verhindern.
Für Unbelehrbare sieht das Tierschutzgesetz aber auch empfindliche Strafen vor: bis zu 7.500,- Euro können im Wiederholungsfall verhängt werden. Daran sieht man, dass ein Verstoß kein Bagatelldelikt wie etwa Falschparken ist. "Es ist auch kein Geheimnis, dass besonders grausame Mitbürger Katzenbabys erschlagen, ertränken oder gar in den Ofen schmeißen. Dies ist allerdings mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Zu Recht, denn es geht hier um leidensfähige Lebewesen, die vom Menschen domestiziert wurden und für deren Wohl wir daher auch verantwortlich sind", so Stadler abschließend.
Veröffentlicht am: 16.03.2018