Neues Tierschutzgesetz -

Kein Grund zum Jubeln

Sonja Muellner
Odoo Members

Viele Verschlechterungen verhindert, aber Katzenkastrationspflicht tatsächlich rückgängig gemacht!

Nach heftigen Protesten zahlreicher Tierschutzorganisationen und Tierfreunde ist seit heute Vormittag die nochmals überarbeitete Regierungsvorlage der Tierschutzgesetznovelle auf der Parlamentswebsite abrufbar (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_01515/index.shtml).

Im Eiltempo wurde diese gestern im Ministerrat durchgeboxt – und dementsprechend sieht auch das Ergebnis aus. Viele Verschlechterungen konnten verhindert werden, aber einige schmerzhafte Wermutstropfen kommen.

Das größte Problem ist, dass die Kastrationspflicht für Katzen extrem aufgeweicht wird und Schlupflöcher ohne Ende bietet. Eine Chip- und Registrierungspflicht von Zuchtkatzen kommt zwar hinzu, aber mit Übergangsfrist bis Ende 2018! Auch das Qualzuchtverbot wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Dem Welpenhandel auf der Straße und im Internet wurde zwar versucht einen Riegel vorzuschieben, aber dass Landwirte hiervon ausgenommen sind, wird auch die Welpen-Mafia schnell als Ausrede missbrauchen. Und das zu kontrollieren ist so gut wie unmöglich. Aber auch der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen im Zoohandel wird weiterhin nicht verboten sein. Betäubung und schmerzhafte Eingriffe bei so genannten Nutztieren dürfen zukünftig nicht nur von Tierärzten sondern auch von ‚Hilfspersonen‘ durchgeführt werden.

Alles in allem wurde wieder die Chance vertan grundlegende Verbesserungen im Tierschutz durchzubringen. Man hat sich nicht nur bei der Katzenkastrationspflicht sondern auch bei „Nutz“-Tieren den unterschiedlichsten Lobbies gebeugt, die jegliche Reformen verbissen bekämpft haben. Ein Gesetzeskonstrukt mit derartig vielen Ausnahmen, das selbst Juristen zum Schwitzen bringt, bereitet im Vollzug naturgemäß große Schwierigkeiten und hätte von Grund auf saniert werden müssen

Veröffentlicht am: 01.03.2017