©PFOTENHILFE | Sonja Müllner
Sonderbudget für Behörden und Streunerkastration gefordert!
Wien, 24.3.2016
Heute Vormittag hat Tierschutzministerin Oberhauser bekanntgegeben, dass ab 1. April alle Freigängerkatzen gemäß der neuen 1. Tierhaltungsverordnung kastriert werden müssen. Bisher waren Katzen in so genannter „bäuerlicher Haltung“ ausgenommen, was immer wieder dazu geführt hat, dass den einschreitenden Behörden die Hände gebunden waren.
Da die Streunerkastration eines der Kernaufgaben der PFOTENHILFE ist, ist die Freude bei uns darüber natürlich groß. Seit 2005 fordern wir diese Gesetzeslücke zu schließen, jetzt endlich haben die Behörden ein sinnvolles Werkzeug in die Hand bekommen, die Streunerproblematik einzudämmen und wir werden sie gerne dabei unterstützen.
Die "bäuerliche Haltung"
Das nicht zu unterschätzende Streunerkatzenproblem resultiert hauptsächlich aus der unkontrollierten Vermehrung in bäuerlicher Haltung. Viele der Babykatzen werden erschlagen, ertränkt oder in den Ofen geschmissen. Diejenigen, die dem entkommen, vermehren sich stark und verwildern. Bisher konnten sich Landwirte bei Behördenkontrollen auf die unklare Gesetzeslücke ausreden. Dadurch waren den Veterinärämtern die Hände gebunden.
Ab 1. April kann man nur noch argumentieren, dass einem die Tiere nicht gehören. Dann allerdings ist die Behörde in der Pflicht, die herrenlosen Katzen einzufangen und zu kastrieren.
Dabei hat auch bisher die PFOTENHILFE die Veterinärämter schon tatkräftig unterstützt. Allein 2015 hat die PFOTENHILFE über 400 Katzen in Oberösterreich und Salzburg kastriert. Allerdings ist das öffentliche Budget dafür mehr als knapp. Die PFOTENHILFE fordert daher ein umgehendes Sonderbudget für Tierschutzorganisationen, die Katzen mit Lebendfallen einfangen, zum Tierarzt bringen und sie kastriert wieder in ihrem angestammten Revier freilassen.
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