Garsten/Linz, 29.4.2024 - Ende letzter Woche wurde bekannt, dass das OÖ. Landesverwaltungsgericht den Erschießungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land für fünf Jungschwäne in Garsten aufgehoben hat. Das freut Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe insbesondere deshalb: "Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel so eines Bescheides ständig viel mehr Schwäne getötet werden, weil niemand mitzählt. Es werden nämlich in Garsten laut Zeugen immer wieder illegal getötete Schwäne entdeckt. Ohne Bescheid kann aber jede Schwanentötung geahndet werden."
Ein Lokalaugenschein der Pfotenhilfe am Karsamstag hat gezeigt, dass auf den angeblich betroffenen Grundstücken um 16 Uhr größtenteils gar keine Schwäne und auf einer Wiese acht Schwäne waren. Um 18 Uhr - es war damals immer noch taghell - war kein einziger Schwan an Land zu sehen. Auch Kot konnte nur sehr vereinzelt festgestellt werden. "Das ist ein künstlich aufgebauschtes Thema und wirkt nach unserem Lokalaugenschein direkt lächerlich. Ich glaube auch, dass Schwanenkot nicht mehr als anderer Wildtierkot ausmacht. Zudem wird er durch Regen ausgeschwemmt. Der flächendeckend ausgebrachte Stallmist der Grundbesitzer, die hier die Todesstrafe fordern, ist eine vergleichsweise gewaltige Menge. Und selbst die beeinträchtigt das Futterwachstum kaum und wird jedenfalls nicht als Schaden, sondern als Dünger gewertet", resümiert Stadler. "Zudem wurden die Wiesen bereits gemäht und der erste Schnitt wurde nicht entsorgt."
Sollte durch ein agrarfachliches Gutachten, dessen Fehlen das Gericht gerügt hat, tatsächlich ein Schaden festgestellt werden, müsse dieser laut Pfotenhilfe vom Land abgegolten werden, so wie bei großen Beutegreifern. Laut Gericht dürften nämlich auch diesfalls Zwangsabschüsse nur dann angeordnet werden, wenn es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt. "Wenn sich das Land tatsächlich nicht dazu aufraffen kann, werden wir wohl zu Silagespenden aufrufen müssen, um die Schwäne vor schießwütigen Menschen und Behörden zu schützen", so Stadler. "Zudem steht nach wie vor unser Angebot, die fünf gefährdeten Jungschwäne aufzunehmen."
Veröffentlicht am 29. April 2024