Selbstjustiz trotz Tierhaltungsverbot: Mann randalierte am Tierschutzhof!

Hündin wurde vor einem Jahr abgenommen / Während Führung in Pfotenhilfe-Haus einzudringen versucht / Rausschmiss und Hausverbot

Geretsberg/Lochen, 27.10.2026 – Während einer kürzlichen Führung standen die Tierpfleger des Tierschutzhofs Pfotenhilfe vor einer Herausforderung. Der ehemalige mit Tierhaltungsverbot belegte Halter der abgenommenen Hündin Mausi entfernte sich samt seiner Lebensgefährtin plötzlich von der Gruppe Richtung Wohnhaus und schrie, dass er sich „seinen“ Hund jetzt zurückholen werde. Nur mit Mühe konnten Pfotenhilfe-Mitarbeiter sie daraufhin vom Grundstück entfernen.


„Er ist völlig uneinsichtig und hat trotz allem null Unrechtsbewusstsein, wir haben aber ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass er es tatsächlich mit Gewalt versucht“, sagt Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler. „Nachdem unsere Tierpfleger ihn nicht kannten, haben Sie ihn mit einer gemischten Besuchergruppe hereingelassen. Mittlerweile wurde ihm und seiner Frau aber schriftlich Hausverbot erteilt.“


Dem Geretsberger wurde die Hündin Mausi wegen Tierquälerei – unter anderem hatte er sie in seinem vermüllten Messie-Haus am Heizkörper angekettet – im November 2025 abgenommen. Das Landesverwaltungsgericht entschied über seine Beschwerde dagegen aber erst im August 2026 im Sinne des Tierschutzes. Schon während der Verhandlung im Juni protestierte der verwahrloste Tierquäler lautstark, verlangte „seine Hündin“ vehement zurück und drohte sogar, sie sich zurückzuholen. Er hatte schon seit 2001 ein Haltungsverbot für landwirtschaftliche Tiere und dürfte mittlerweile auch eines für Heimtiere haben. Immer wieder musste die Pfotenhilfe über die Jahre im Auftrag der Behörde trotz Verbots gehaltene Tiere abholen.
Siehe Vorgeschichte: https://pfotenhilfe.org/endlich-rechtskraeftig-mausi-darf-am-tierschutz-pfotenhilfe-bleiben