PFOTENHILFE Sommerkampagne „Hot Dog!“

Rechtzeitig vor der anrollenden Hitzewelle appelliert der Verein an die Vernunft der Hundehalter

Wenn man den derzeitigen Wetterprognosen Glauben schenken darf, dann kommt der Sommer diese Woche zurück - mit Temperaturen von bis zu 30° im Schatten kann man von einer anrollenden Hitzewelle sprechen. Da jährlich zahlreiche Hunde qualvoll in den Fahrzeugen ihrer Halter verenden müssen, weil man sie dort kurz zurückgelassen hat, schlagen die Tierschützer der PFOTENHILFE jetzt Alarm und appellieren an den Hausverstand aller Hundehalter: Hunde dürfen im Sommer auf keinen Fall im Auto gelassen werden – auch nicht kurz.

Jährlich um diese Zeit gibt es zahlreiche dramatische Medienberichte über Hunde, die im heißen Auto zurückgelassen wurden. Um auf dieses immer wiederkehrende Problem rechtzeitig aufmerksam zu machen und unnötiges Tierleid zu verhindern, hat die PFOTENHILFE Informations-Flyer und Plakate produziert. Außerdem plant der Verein Straßenaktionen, um die österreichische Bevölkerung mit diesem wichtigen Thema zu konfrontieren. Die Flyer der PFOTENHILFE werden großflächig in ganz Österreich verteilt und Interessierte können das Infomaterial zum Verteilen oder Auflegen auch kostenlos unter info@pfotenhilfe.org anfordern. „Bitte verteilen Sie unseren Flyer in Ihrem Bekanntenkreis oder legen Sie ihn in Ihrem Büro oder Geschäft auf, um möglichst viele Menschen über die Gefahren für Hunde in heißen Autos zu informieren", appelliert Sautner.

Entdeckt man einen Hund, der bei Hitze im Auto eingesperrt ist, ist Zivilcourage gefragt. Wenn Sie als Passant einen Hund in einem heißen Auto vorfinden, rät die PFOTENHILFE, nicht selbstständig einzuschreiten und das Auto zu beschädigen, denn sonst macht man sich der Sachbeschädigung schuldig. „Wenn der Fahrzeughalter nicht auffindbar ist, rufen Sie bitte auf jeden Fall die Polizei. Diese wird dann mit der Feuerwehr das Fahrzeug öffnen, um das in Not geratene Tier zu retten“, weiß Sautner. „Außerdem liegt hier der Strafbestand der Tierquälerei vor, der mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden kann, auch wenn es sich um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt“, fügt der Tierschützer abschließend hinzu.

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