Neue Verordnungen zur Tierhaltung: scharfe Kritik von Tierschutzorganisationen

Keinerlei Qualitätsanforderungen für Personen, die verpflichtende Sachkundekurse für Halter:innen leiten

Wien (OTS) – Am 13. März endet die Begutachtungsfrist für zwei neue Verordnungen des zuständigen Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in Österreich, die demnächst in Kraft treten sollen. Mit der Novelle wird künftig für Halter:innen von Hunden, aber auch von Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln das Absolvieren eines Sachkundenachweises Pflicht. Die großen österreichischen Tierschutzorganisationen und Tierheime schlagen Alarm: Denn es gibt de facto keinerlei qualitative Anforderungen an jene Personen, die diese Kurse leiten sollen. In der Verordnung werden als zentrale Kriterien lediglich vage „fachliche Eignung“ und „langjährige praktische Erfahrung“ genannt – ohne weitere Erläuterung.

Für VIER PFOTEN, den VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Tierschutz Austria, den Verein Freunde der Tierecke, den Verein Pfotenhilfe, den Verband pro-tier und das Tierheim Krems ist dies völlig inakzeptabel. Sie fordern, dass das Abhalten der Kurse ausschließlich „tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen“ vorbehalten sein sollte. Dieses Gütesiegel wird vom Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergeben.

„Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden Halter:innen beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbsternannte Hundetrainer:innen als Kursleiter:innen zugelassen, deren Kenntnisse nicht dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen, sondern es können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten, zugelassen werden. Das ist ein völliger Irrsinn und kann an sich schon einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Auch in den Schulen möchte schließlich niemand Lehrpersonen, die keine Ahnung von der Materie haben und mit schwarzer Pädagogik arbeiten“, sagt VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.

Als wahren Schildbürgerstreich bezeichnet Brigid Weinzinger vom Verband pro-tier dies. „Das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer:in“ entstand auf Initiative des Ministeriums als Qualitätssicherung im Hundetraining und wurde aus Steuermitteln aufgebaut. Nun erklärt das selbe Ministerium das Gütesiegel für praktisch wertlos, wenn alle anderen genauso gut die Sachkunde prüfen dürfen“.

Der Entwurf sieht auch vor, dass nur „tierquälerisches oder schwerwiegendes Verhalten“ zum Entzug der Ermächtigung, Sachkundekurse durchzuführen, führt. Das heißt, dass andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz keinerlei Konsequenzen haben. „Das ist grob fahrlässig“, so Weissenböck.

„Eine „langjährige praktische Erfahrung“ im Umgang mit Tieren (wie etwa das Training von Hunden), wie in der Verordnung angeführt, bedeutet nicht, dass diese Tätigkeit auf fundiertem Wissen oder tierschutzkonformen Methoden basiert. Denn Erfahrung alleine ist kein objektiver Qualitätsnachweis, wenn nicht gleichzeitig inhaltliche Mindeststandards, Fortbildungspflichten oder Kontrollen Voraussetzung sind“, sagt Georg Prinz vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN.

Auch die Kritik von Tierschutz Austria mit dem größten Tierheim Österreichs fällt ernüchternd aus: „Schon jetzt ist es so, dass unsere tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen sich regelmäßig um Hunde kümmern müssen, die – bedingt durch falsche Trainingsmethoden – in unserem Tierheim auf einen neuen Platz warten und nur mit größter Mühe wieder Vertrauen zu Menschen aufbauen lernen“, schlägt Madeleine Petrovic Alarm. „Zudem befindet sich Tierschutz als Staatsziel seit 2013 in Verfassungsrang und stellt damit einen Auftrag an die öffentliche Hand dar, den Status Quo im Sinne des Tierschutzes zu verbessern und nicht zu verschlechtern,“ so Petrovic.

Besonders unverständlich ist, dass man sich nicht an bereits etablierten Sachkunde-Modellen mit hohen Tierschutz-Standards wie z.B. der Hunde- und Exoten-Sachkunde in Wien orientiert hat. Diese wurden von der Tierschutzombudsstelle Wien entwickelt und haben sich seit Jahren in der Praxis bewährt.

Die Vertreter:innen des Tierschutzes in Österreich sind daher geeint in ihrer Forderung an die für den Tierschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: Diese Verordnungen dürfen so nicht in Kraft treten. Es muss sichergestellt werden, dass die Qualität der Sachkundenachweise sowohl fachlich als auch tierschutzrechtlich gewährleistet ist. Weder darf Gewalt noch gefährliches Halbwissen oder Inkompetenz Inhalt von Sachkundekursen sein.