38 mumifizierte Hunde

Prozessfinale am 4. Juli

PFOTENHILFE als Privatbeteiligte vor Ort

Update 05.07.2016:

Leider ist die Betrugszeugin am Prozesstag nicht erschienen, da sie krank ist. Deshalb wurde wieder vertagt.

Hier können Sie einen Nachbericht lesen: http://bit.ly/29KkZkN

Am Landesgericht Ried beginnt am 4. Juli um 8.45h (bis voraussichtlich 18h) der dritte und wohl letzte Verhandlungstag gegen eine 63-Jährige, in deren Wohnhaus nahe Schärding Ende 2014 zumindest 38 mumifizierte Hunde gefunden worden waren. In den letzten beiden Verhandlungen (21.12.2015 und 9.3.2016) belasteten Zeugen die wegen Tierquälerei und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagte bereits schwer.

Die PFOTENHILFE hat im Frühjahr 2014 mit Hilfe eines Amtsveterinärs vier völlig abgemagerte und verwahrloste Hunde aus dem Haus der Angeklagten in unser Tierheim in Lochen am See übernommen und gesund gepflegt und sich deshalb als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Derart ausgehungerte, dem Tode nahe Tiere haben wir noch nie gesehen - ein schockierender Anblick, den wir nie vergessen werden.

So sah Zeus im Juni 2014 aus, der mit drei anderen aus dem Haus der Angeklagten in die PFOTENHILFE übersiedelte.

©PFOTENHILFE | Jürgen Stadler

Weitere Belastungszeugen geladen

Die PFOTENHILFE hat für 4. Juli weitere Zeugen beantragt, die teilweise fast täglich mit der Angeklagten zu tun hatten, aber das Haus wegen fadenscheiniger Ausreden nie betreten durften. Zusätzlich hat Richter Mag. Josef Lautner die zuständige Amtstierärztin der BH Schärding sowie die Hauptbelastungszeugin der Betrugsanklage geladen. Letztere sei laut Staatsanwaltschaft um rund 200.000,- Euro betrogen worden.

Schreckliche Bilder

Im Akt befinden sich auch zahlreiche Fotos der mumifizierten Hunde samt Obduktionsbericht der veterinärmedizinischen Universität. Wien. Daraus geht hervor, dass die Hunde nicht nur Hunger gelitten haben.

Im Gegensatz zur Verwesung, die normalerweise bei toten Tieren rasch eintritt, seien die Hunde mumifiziert gewesen, was auf Wassermangel schließen lasse, der zum Tod geführt haben dürfte. Bei dieser Todesart komme es auch kaum zu Geruchsentwicklung, was wiederum erklärt, warum über den Tatzeitraum von zumindest mehreren Monaten, wenn nicht sogar Jahren, außerhalb des Hauses niemandem etwas aufgefallen ist.

Unfassbare Tierquälerei

Bei der Durchsicht des Akts braucht man einen guten Magen und starke Nerven, da nicht nur die Bilder sondern auch die Zeugenaussagen bewusst herbeigeführte, extreme Tierquälerei ans Licht bringen. Insbesondere Zeugenaussagen wie die folgende lassen einem das Blut in den Adern gefrieren: die Angeklagte hätte immer wieder gesagt, dass sie bestimmte Hunde so lange schlägt, bis sie sich ‚anscheißen‘ und eine Woche nicht mehr auf die Füße kommen. Bei der Zeugin sei der Eindruck entstanden, dass die Angeklagte bei solchen Äußerungen so etwas wie Lust empfand. Am Telefon hätte sie oft in Bezug auf die Hunde wie wild geschrien ‚Dreschen werde ich sie‘. Wir bewundern Gericht und Staatsanwaltschaft jedenfalls für ihre Nerven in dieser emotional äußerst belastenden Causa, während die Angeklagte jede Schuld bestreitet und wenn es brenzlig wird nur noch schweigt.

Veröffentlicht am: 1.07.2016

So sah Zeus im Juni 2014 aus, der mit drei anderen aus dem Haus der Angeklagten in die PFOTENHILFE übersiedelte.

©PFOTENHILFE | Jürgen Stadler

Appell an Selbstdisziplin

Natürlich hat man auch bei 50 km/h keine Chance, wenn direkt vor dem Auto oder Motorrad ein Tier aus dem Gebüsch springt. Aber es macht besonders nachts einen riesigen Unterschied, wenn das Tier 10 bis 20 Meter vor dem Fahrzeug die Straße quert, ob man 70 oder 100 km/h oder gar noch schneller fährt. Und wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet man eben nicht nur sich selbst - was schon schlimm genug wäre, weil die Kosten zu Lasten der Allgemeinheit gehen - sondern immer auch andere. 100 km/h außerhalb von Ortsgebieten ist keine Vorschrift sondern eine absolute Höchstgeschwindigkeit. Hier sind außerdem unübersichtliche Gefahrenzonen wie Maisfelder oder dichte Wälder am Straßenrand nicht berücksichtigt, wo man ebenfalls den Fuß vom Gas nehmen sollte. Raser erkennen – genau wie Alkoholiker – meist nicht, dass sie selbst betroffen sind, wenn man davon spricht. Ausreden wie „Ich fahre ja eh gar nicht so schnell“ oder „Ich fahre den Straßenverhältnissen angepasst“ hört man oft. Dies ist aber meist eine maßlose Selbstüberschätzung. Durch die Einsparung von Polizeiposten und vielleicht auch wegen der personalintensiven „Grenzsicherung“ finden zumindest in ländlichen Gegenden – abgesehen von fixen Radarstationen – auch kaum mehr Geschwindigkeitskontrollen statt.

Wir können niemanden zwingen auf Sicht zu fahren, das muss jeder mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren. Aber wir appellieren an die Selbstdisziplin jedes Lenkers - besonders bei Dunkelheit oder schlechter Sicht - auf eine angemessene Geschwindigkeit zu achten und auch entsprechend Abstand zu halten.