Verbotene Falle kostet Kater ein Bein: Strafanzeige wegen Tierquälerei

Täter montiert Falle ab und nimmt sie mit: Beweismittelunterdrückung

Sonja Muellner

Täter montiert Falle ab und nimmt sie mit: Beweismittelunterdrückung

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Taiskirchen/Lochen, 5.3.2019 - Unglaublich grausam, aber wahr: ein Altbauer aus Taiskirchen (OÖ), die Familie betreibt auch einen Hofladen, stellte anscheinend über einen längeren Zeitraum illegale Schlagfallen auf. Anfang Februar schnappte eine solche bei einem Kater zu. Mit der Falle am komplett durchgebrochenen Bein rannte das arme Tier panisch zu Nachbarn unters Auto. Als diese zu helfen versuchten, verschwand der Kater in einem engen Betonrohr. Sofort wurde der Notruf der Tierschutzorganisation Pfotenhilfe in Lochen gerufen, die Tipps zur Rettung gab, da man nicht wusste wie man den Kater aus dem Rohr und von der Falle befreien soll.

Als dann Gemeindearbeiter zu Hilfe kamen, erschien auch der nahe wohnende Fallensteller, half mit und gab zu, dass es sich um seine Falle handelte. Schließlich konnte das Betonrohr mittels Traktor ausgegraben und der schwerverletzte Kater geborgen sowie die Falle abmontiert werden, die der Täter jedoch sofort an sich nahm und damit verschwand. Laut Zeugen wollte er den Kater sogar an Ort und Stelle erschießen, was jedoch verhindert werden konnte, indem diese das vor Schmerzen wimmernde Tier rasch zu einer Tierärztin brachten, die es sofort in Narkose legte. Das Bein konnte jedoch nur noch amputiert werden.

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"Der Kater muss unvorstellbare Qualen erlitten haben", so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler. "Wenn ich mir vorstelle, dass an meinem Oberschenkel ein Eisenbügel mit Zacken zuschnappt, der so groß und so stark ist, dass er sogar den Knochen durchschlägt, und ich mich mit meinem nur noch an Haut und Sehnen hängenden Bein davonschleppe, tut mir das schon weh, wenn ich nur daran denke."

Die Sache hat nun ein gerichtliches Nachspiel: die Pfotenhilfe zeigt den Täter bei der Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei und Beweismittelunter-
drückung an, wofür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. "Solche Schlagfallen sind nicht ohne Grund längst verboten. Die Tiere steigen meist mit einem Fuß hinein und erleiden furchtbare Qualen. Oft ist die Falle an einer Kette fixiert und das Opfer beißt sich irgendwann sogar sein eigenes Bein ab, nur um aus der schrecklichen Situation zu entkommen", weiß Stadler.
"Durch die offene Wunde kommt es meist zu einem langsamen, qualvollen Tod durch Blutvergiftung."

Für den Kater auf nur noch drei Beinen, der Karli genannt wurde, ging diese unermessliche Leidensgeschichte dann doch noch gut aus. Katzen kommen mit drei Beinen recht gut zurecht. Die Familie, die ihn gerettet hat, hat ihn bei sich aufgenommen und will dem armen Tier von nun an ein sicheres und liebevolles Zuhause bieten.

Veröffentlicht am 05.03.2019