Fünf schwer kranke Katzenbabys am Waldrand ausgesetzt

Pfotenhilfe täglich mit neuen Fällen konfrontiert / Kastrationspflicht muss viel stärker kontrolliert und sanktioniert werden

Marschik Gerhard

Pfotenhilfe täglich mit neuen Fällen konfrontiert / Kastrationspflicht muss viel stärker kontrolliert und sanktioniert werden

Beim Spazierengehen mit ihrem Hund in Neukirchen an der Enknach (Bezirk Braunau/OÖ) kamen einer Frau am Waldrand plötzlich fünf ausgesetzte Katzenbabys entgegengewackelt. Mit völlig vereiterten Augen vor lauter Katzenschnupfen schrien sie förmlich um Hilfe, sodass der Finderin gar nichts anderes übrig blieb, als von zu Hause eine Transportbox zu holen, die Findlinge einzupacken und zum Tierschutzhof Pfotenhilfe im Salzburger Seengebiet zu bringen. Derzeit ist man dort fast täglich mit ähnlichen Fällen aus den Bezirken Braunau und Vöcklabruck sowie dem Flachgau konfrontiert.

"Diese Babys sind wieder einmal fünf von unzähligen Opfern der menschlichen Ignoranz gegenüber Tierleid. Wer seine Katzen gesetzeskonform kastrieren lässt, bevor es zu spät ist, verhindert damit viele Probleme. Wer nicht geboren wird, kann nicht leiden und auch nicht ausgesetzt, erschlagen oder anders wie Abfall entsorgt werden", ärgert sich Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler über die sich alljährlich unnötigerweise wiederholende Belastungswelle für Tiere und Auffangstationen wie die Pfotenhilfe. "Das Problem ist viel zu wenig präsent, weil viele der Katzen immer noch illegal getötet werden oder nach Monaten voller Schmerzen und Qualen an ihren Krankheiten und Seuchen unentdeckt zu Grunde gehen oder überfahren werden. Neben den unschuldigen Opfern ist unser Tierschutzhof dadurch sehr stark belastet, weil natürlich niemand einerseits die größtenteils sehr hohen Tierarztkosten tragen will und andererseits die aufwendige, monatelange Versorgung immense Kosten verursacht. Die Vermittlung kranker Katzen ist unmöglich, wodurch oft erst nach einem halben Jahr oder mehr neue Halter gesucht werden können."

Hinzu kommt noch die bevorstehende Urlaubszeit, wo Vermittlungen ohnehin schwierig sind und gegen null gehen. Ein Verstoß gegen die Katzenkastrationspflicht gemäß Tierschutzgesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann im Wiederholungsfall mit bis zu 15.000,- bestraft werden, auch wenn es nur aus Rücksichtslosigkeit für die Tiere mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist (Bundestierschutzgesetz §5 Abs. 2 Z. 13). Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe bemängelt, dass der Gesetzgeber beim Tierschutz viel zu wenig Kontrollressourcen zur Verfügung stellt und auch meist keine Routinekontrollen vorschreibt. "Nur wenn Nachbarn oder Passanten sich einen Fall anzuzeigen trauen, wird kontrolliert. Aber die meisten Leute, die uns kranke Katzenbabys bringen, wollen nur ungern sagen, wo sie diese gefunden haben und wollen aus Angst, dass sie Schwierigkeiten mit den Tätern bekommen, Anonymität zugesichert bekommen. Dass in einem Rechtsstaat die Täter die Whistleblower terrorisieren können, anstatt zur Einhaltung von Gesetzen gezwungen zu werden, ist ein Riesenskandal! Für mich ist das ein Verbrechen, wenn jemand sich einen Dreck um seine Tiere schert und deren Babys verwurmt, verschnupft, verseucht, von Durchfall gequält und mit herauseiternden Augen langsam sterben lässt", ist Stadler erzürnt, die selbst durch die Babykatzenversorgung regelmäßig um ihren Schlaf gebracht wird.

Veröffentlicht am 30.06.2020